KI-Kompetenz nach Artikel 4 · warum ein Merkblatt die Pflicht nicht erfüllt
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung ausreichende KI-Kompetenz beim eigenen Personal. Was das konkret heißt, welche Stufe zu welcher Rolle passt und wie sich der erreichte Stand belegen lässt.
- Autor
- SIMOSphere AI
- Veröffentlicht
- Lesedauer
- 5 Min. Lesezeit
- Thema
- KI-Schulungen
In vielen Häusern ist die Pflicht zur KI-Kompetenz mit einer Rundmail erledigt worden: ein Merkblatt mit fünf Regeln, eine Lesebestätigung, ein Haken in der Liste. Das ist verständlich, denn die Vorschrift ist kurz und nennt keine Stundenzahl. Es reicht trotzdem nicht, und der Grund liegt im Wortlaut.
Was Artikel 4 verlangt
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025, weil Kapitel I der Verordnung nach Artikel 113 zu diesem Datum in Anwendung getreten ist. Sie steht in der Verordnung (EU) 2024/1689 und richtet sich ausdrücklich nicht nur an Hersteller, sondern an jeden Betreiber.
Drei Wörter tragen die Last. Maßnahmen bedeutet mehr als eine Mitteilung. Ausreichend ist ein relativer Maßstab, der sich nach Vorbildung und Einsatzzweck richtet. Und andere Personen schließt Zeitarbeit, freie Mitarbeit und Dienstleister ein, die im eigenen Auftrag mit den Systemen arbeiten.
Warum eine fehlende Sanktion nichts entschärft
Artikel 4 taucht im Bußgeldkatalog des Artikels 99 nicht auf. Wer daraus schließt, die Pflicht sei folgenlos, verkennt, wo sie wirkt: Sie kommt in jeder Aufsichtsfrage zur Sprache, in jeder Prüfung eines Systems mit hohem Risiko und in jedem Streit über eine Entscheidung, die auf einer maschinellen Empfehlung beruht. Die Frage lautet dann nicht, ob geschult wurde, sondern was jemand belegen kann.
Was ausreichend praktisch bedeutet
Ausreichend heißt nicht, dass jeder ein Modell erklären können muss. Es heißt, dass jede Person die Systeme beurteilen kann, mit denen sie arbeitet. Vier Fähigkeiten decken das ab.
- Einschätzen, wofür ein System taugt und wofür nicht.
- Eine falsche Antwort erkennen, bevor sie weiterverwendet wird.
- Wissen, welche Daten hineingegeben werden dürfen und welche nicht.
- Wissen, wann ein Mensch entscheiden muss und wann nicht.
Die zweite Fähigkeit ist die schwierigste, weil eine erfundene Antwort meist besser klingt als eine richtige. Sie lässt sich nicht durch Zuhören erwerben, sondern nur, indem man Fälle bearbeitet, bei denen das System danebenliegt.
Fünf Stufen, je nach Rolle
Ein Schulungsweg braucht Stufen, weil ein Vorstand und eine Entwicklerin nicht dieselbe Frage haben. Die Akademie führt fünf davon.
- Zwei Stunden für Entscheider, live-online, bis zehn Teilnehmende. Modelllandschaft, Anwendungsfälle je Bereich, Risiken. Für Geschäftsführung, Bereichsleitung und Aufsichtsgremien.
- Vier Stunden zu Datenschutz und Sprachmodellen, bis zwölf Teilnehmende. Auftragsverarbeitung, Einstufung eigener Anwendungsfälle, Schwärzen personenbezogener Daten. Für Datenschutzbeauftragte und Compliance.
- Ein Tag Arbeitsumgebung für Vielnutzer, bis acht Teilnehmende. Fähigkeiten, Werkzeuge, eigene Konnektoren, Protokolleinträge lesen. Für die Menschen, die täglich damit arbeiten.
- Zwei Tage für Entwicklung, hybrid, bis sechs Teilnehmende. Vom ersten System-Prompt bis zur ausgelieferten Fähigkeit, Testen und Einbindung in die Pipeline.
- Fünf Tage Zertifizierung mit Prüfung, bis acht Teilnehmende. Architektur, eigene Werkzeuge, Compliance und Protokollierung, ein Tag beim Pilotkunden.
Dauer, Gruppengröße, Agenda und Konditionen je Stufe stehen auf der Seite der SIMO Akademie. Alle Stufen gibt es auch als Inhouse-Termin.
Welche Stufe für wen
Eine brauchbare Faustregel: Wer entscheidet, braucht die erste Stufe. Wer täglich mit den Ergebnissen arbeitet, braucht die dritte. Wer Anwendungsfälle einstuft oder Verträge verantwortet, braucht die zweite. Die vierte und fünfte Stufe betreffen wenige Personen, und genau deshalb ist es sinnvoll, sie im eigenen Haus zu haben statt sie dauerhaft einzukaufen.
Der Zweck ist Befähigung, nicht Abhängigkeit. Ein Team, das nach der Schulung eigene Rollen und Werkzeuge zuschneidet, ohne dafür anrufen zu müssen, ist der Maßstab.
Wie sich der Stand belegen lässt
Was zählt, ist nicht die Teilnehmerliste allein. Vier Unterlagen tragen eine Nachfrage.
- Eine Zuordnung, welche Rolle im Haus welchen Stand braucht, mit Begründung.
- Der Nachweis der besuchten Stufe je Person, mit Datum und Inhalt.
- Eine Regelung für neue Beschäftigte und für Dienstleister, die im eigenen Auftrag arbeiten.
- Ein Termin für die Auffrischung. Was 2025 gelernt wurde, beschreibt eine Modelllandschaft, die es so nicht mehr gibt.
Wer die Protokolle der Plattform ohnehin führt, hat einen Teil davon nebenbei: Aus ihnen ist ersichtlich, wer welches System wie benutzt, und daraus wird sichtbar, wo Schulungsbedarf tatsächlich besteht statt vermutet wird.
Was Schulung nicht ersetzt
Sie ersetzt keine Architektur. Ein geschultes Team, das mit einem System arbeitet, das seine Quellen nicht nennt und seine Aufrufe nicht protokolliert, kann seine Kompetenz nicht anwenden. Beurteilen lässt sich nur, was nachvollziehbar ist.
Deshalb gehören beide Themen zusammen. Wie die technische Seite aussieht, beschreibt der Beitrag zur Orchestrierung im Mittelstand; wo im Alltag die Grenze zwischen Vorbereitung und Entscheidung verläuft, steht im Beitrag über die fünf Teammates.