§ 14 BFSG in Verbindung mit § 3 BFSGV

Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website simosphereai.com und alle von der SIMO GmbH unter dieser Adresse betriebenen Unterseiten. Sie wird nach § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bereitgestellt.

Wir wollen, dass jede und jeder unsere Angebote nutzen kann, unabhängig von Sehvermögen, Feinmotorik oder eingesetzter Hilfstechnik. Wo wir das heute noch nicht erreichen, steht es hier.

Anbieter

SIMO GmbH
Würzburger Str. 152
63743 Aschaffenburg, Deutschland
HRB 15769, Amtsgericht Aschaffenburg
E-Mail: [email protected]

Geltungsbereich

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG). Unser Shop ist genau das. Für die Agent BOX als Hardwaresystem mit Betriebssystem gelten zusätzlich die Produktanforderungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BFSG.

Diese Erklärung deckt folgende Angebote ab:

  • simosphereai.com: Informations- und Bestellseite
  • app.simosphereai.com: Verwaltung von Zugangsschlüsseln, Nutzung und Abrechnung
  • workspace.simosphereai.com: Arbeitsumgebung mit KI-Teammates
  • onboarding.simosphereai.com: Anmeldung und Ersteinrichtung

Die angemeldeten Bereiche verweisen zusätzlich auf diese Erklärung und führen eigene Angaben zu ihren jeweiligen Besonderheiten.

Stand der Vereinbarkeit

Die genannten Angebote sind mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 und den WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Der Auftritt wird derzeit neu gebaut. Für jede neu veröffentlichte Seite gilt: Kontrast von mindestens 4,5:1 im Fließtext, Bedienung vollständig über die Tastatur, sichtbarer Fokus, Zielgrößen von mindestens 44 Pixeln und kein waagerechtes Scrollen bis herunter zu 320 Pixeln Breite.

Bekannte Einschränkungen

Farbkontrast (WCAG 1.4.3)
Vereinzelte Zwischenzustände von Schaltflächen im hellen Modus erreichten 3,9:1 statt 4,5:1. Behoben in der Prüfwelle vom 26.05.2026; die Prüfung wird für den Neubau wiederholt.
Name, Rolle, Wert (WCAG 4.1.2)
Einzelne Tabellen- und Dialogelemente in den angemeldeten Bereichen tragen noch keine vollständige Beschriftung für die Sprachausgabe. Behebung geplant bis zum vierten Quartal 2026.
Bewegung (WCAG 2.3.3)
Bewegte Hintergründe richten sich nach der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung. Einzelne kleine Übergänge sind davon noch ausgenommen.
Bestandsinhalte
Ältere Seiten der abgelösten Fassung können noch Bilder ohne Alternativtext und Überschriftenebenen ohne durchgängige Gliederung enthalten. Sie werden beim Umbau ersetzt.

Wie diese Erklärung entstanden ist

Grundlage ist eine Selbstbewertung der SIMO GmbH nach WCAG 2.2 Stufe AA und EN 301 549 V3.2.1 (Abschnitte 9, 11.4 und 12.1). Geprüft wurde mit automatischen Werkzeugen (axe-core, Lighthouse) und von Hand: Tastaturbedienung ohne Maus, Sprachausgabe mit VoiceOver und NVDA, Vergrößerung auf 200 Prozent und Darstellung bei 320 Pixeln Breite.

Wir überprüfen diese Erklärung mindestens jährlich und außerdem immer dann, wenn sich der Auftritt wesentlich ändert.

Rückmeldung und Kontakt

Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder brauchen einen Inhalt in einer anderen Form? Sagen Sie uns Bescheid. Wir liefern die Information dann auf einem Weg, der für Sie zugänglich ist.

Post
SIMO GmbH, Stichwort „Barrierefreiheit", Würzburger Str. 152, 63743 Aschaffenburg
Telefon
+49 6021 327 45 50
Antwortzeit
in der Regel innerhalb von vier Wochen

Schlichtungsverfahren

Erhalten Sie binnen sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einschalten (§ 32 BFSG in Verbindung mit § 16 BGG). Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Marktüberwachung

Für Verstöße gegen das BFSG ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
beim Land Sachsen-Anhalt, Landesamt für Verbraucherschutz
www.mlbf.sachsen-anhalt.de

Erstellt am 9. August 2026, letzte Überprüfung am 9. August 2026